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Auf dieser Seite finden Sie einige Verzweigungen zu vertraglichen Rückgriffs- Regelungen zwischen Kraftfahrt- Versicherungen nach Verkehrsunfällen. Für die Versicherten sind diese Vereinbarungen praktisch bedeutungslos, jedoch indirekt vorteilhaft, weil sie zur Kostenersparnis bei der Schadenabwicklung beitragen.

Verständlich sind die Texte nur für Spezialisten und es wird hier nicht versucht, sie allgemeinverständlich zu erläutern.

 


Aufgelistet werden sowohl historische als auch aktuelle Vereinbarungen, subjektiv ausgewählt nach tatsächlicher oder grundsätzlicher Bedeutung. Internationale Teilungsabkommen sind wegen fehlender Relevanz und/oder mangelhafter Praktikabilität nicht berücksichtigt worden.

 


Vereinbarung zur Lösung von Doppelversicherungen
Teilungsabkommen Handel-Handwerk-Versicherung

KF/KH-Standard-Teilungsabkommen (mit Erläuterungen)
KH/KH-Rahmen-Teilungsabkommen (mit Leitsätzen)

KF/KH-Regressvertrag 1998
KF/KH-Regressvertrag mit Haftungstableau 2001

KH-Regressvereinbarung 2000
KH-Regressvereinbarung mit Haftungstableau 2001

 


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